Verbuchen von Rückläufern
SEWOBE | Vereinssoftware | FAQ
Wenn bei Ihnen Rückläufer ankommen ist ja bereits einiges bei Ihnen im MANAGER passiert.
Sie haben Beiträge angelegt, Rechnungen geschrieben, versendet und eingezogen.
1. Rücklastschriftgebühr erfassen
Rücklastschriftgebühren werden wie folgt erfasst:
- Zahlungsimport per CSV oder HBCI –> autom. Kontierung
- manuelle Eingabe in der Zahlungsübersicht der Kontakte
2. Rücklastschriftgebühr einfordern
Durch die Erfassung in Schritt 1, werden die betroffenen Rechnungen bei den jeweiligen Kontakten wieder auf „unbezahlt“ gestellt und mit einer Soll-Buchung im Bereich Rücklastschrift versehen. Diese können wie folgt eingezogen oder gemahnt werden:
Hier können Sie für die Retouren eine Zahlungserinnerung/Mahnung generieren und somit den offenen Betrag plus Rücklastschriftgebühr einfordern.
Sobald die gemahnten Beträge eingehen, werden diese entweder über den Zahlungsimport automatisch kontiert oder die Rechnung muss manuell über den Kontakt in der Zahlungsübersicht gedeckt werden.
3. Rücklastschriftgebühr ausbuchen (uneinbringlich)
Zum Ausbuchen der Rücklastschriftgebühr gehen Sie wie folgt vor:
Betroffenen Kontakt öffnen und über den Reiter Finanzdaten – Übersicht – Zahlungsübersicht – Button (grün) „Neue Buchung anlegen“.
Wählen Sie nun die Buchungsart „Korrektur“ aus und geben im Feld die Bezeichnung „uneinbringliche RÜLA“ ein. Wichtig: Im Feld „Rechnung:“ muss die Rechnungsnummer der betroffenen Rechnung ausgewählt werden.
Tragen Sie nun in das Feld „Soll-Mahngebühr“ einen negativen Betrag in Höhe der Rücklastschriftgebühr ein und speichern Sie.
4. Buchhaltung synchronisieren
Die Buchungszeile, welche wir zur Korrektur manuell im MANAGER eingefügt haben, wird nicht in die Buchhaltung übernommen. Daher müssen Sie noch einen zusätzlichen Buchungssatz händisch anlegen.
Sie haben Beiträge angelegt, Rechnungen geschrieben, versendet und eingezogen.
1. Rücklastschriftgebühr erfassen
Rücklastschriftgebühren werden wie folgt erfasst:
- Zahlungsimport per CSV oder HBCI –> autom. Kontierung
- manuelle Eingabe in der Zahlungsübersicht der Kontakte
2. Rücklastschriftgebühr einfordern
Durch die Erfassung in Schritt 1, werden die betroffenen Rechnungen bei den jeweiligen Kontakten wieder auf „unbezahlt“ gestellt und mit einer Soll-Buchung im Bereich Rücklastschrift versehen. Diese können wie folgt eingezogen oder gemahnt werden:
- Einziehen:
- Mahnen:
Hier können Sie für die Retouren eine Zahlungserinnerung/Mahnung generieren und somit den offenen Betrag plus Rücklastschriftgebühr einfordern.
Sobald die gemahnten Beträge eingehen, werden diese entweder über den Zahlungsimport automatisch kontiert oder die Rechnung muss manuell über den Kontakt in der Zahlungsübersicht gedeckt werden.
3. Rücklastschriftgebühr ausbuchen (uneinbringlich)
Zum Ausbuchen der Rücklastschriftgebühr gehen Sie wie folgt vor:
Betroffenen Kontakt öffnen und über den Reiter Finanzdaten – Übersicht – Zahlungsübersicht – Button (grün) „Neue Buchung anlegen“.
Wählen Sie nun die Buchungsart „Korrektur“ aus und geben im Feld die Bezeichnung „uneinbringliche RÜLA“ ein. Wichtig: Im Feld „Rechnung:“ muss die Rechnungsnummer der betroffenen Rechnung ausgewählt werden.
Tragen Sie nun in das Feld „Soll-Mahngebühr“ einen negativen Betrag in Höhe der Rücklastschriftgebühr ein und speichern Sie.
Soll - Buchung (Erwartet) | |||
Netto | MwSt | Mahngebühr | Rücklastgebühr |
€ | € | € | € -5,85 |
4. Buchhaltung synchronisieren
Die Buchungszeile, welche wir zur Korrektur manuell im MANAGER eingefügt haben, wird nicht in die Buchhaltung übernommen. Daher müssen Sie noch einen zusätzlichen Buchungssatz händisch anlegen.
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